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BFH 09.05.2017 VIII R 1/14, StuB 5/2018 S. 189

Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil; Einnahmenverzicht des Erwerbers führt nicht zu Erwerbsaufwendungen

(1) Die Vereinbarung der vorzeitigen Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil reicht ohne weitere Anhaltspunkte allein nicht aus, um von einem neben dem Anteilskaufvertrag konkludent abgeschlossenen Darlehensvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber ausgehen zu können. (2) Aus dem Erwerb eines Mitunternehmeranteils zu einem Kaufpreis oberhalb des Kapitalkontos des Veräußerers und unterhalb des Verkehrswerts des erworbenen Mitunternehmeranteils entsteht dem Erwerber kein „Erwerbsgewinn“ (Bezug: § 133, § 157 BGB; § 118 Abs. 2 FGO; § 16 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 18 Abs. 3, § 11, § 4 Abs. 3, Abs. 1 EStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall vereinbarte ein Sozius einer Steuerberatersozietät in der Rechtsform einer GbR eine Übertragung seiner Beteiligung auf einen ...