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Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG, Forderungsabschreibung gegenüber ausländischer Tochtergesellschaft, fehlende Verzinsung
Der Grundsatz des „dealing at arm's length“ nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (hier: Art. 9 DBA-China) ermöglicht gem. nrkr. NWB TAAAG-63291 (BFH-Az.: I R 51/17; EFG 2017 S. 1738) keine Korrektur einer nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG vorgenommenen Forderungsabschreibung wegen dauerhafter Wertminderung nach § 1 Abs. 1 AStG, wenn die inländische Muttergesellschaft das Darlehen ihrer ausländischen (hier: chinesischen) Tochtergesellschaft in fremdunüblicher Weise unbesichert begeben hat (gegen NWB XAAAF-70120, BStBl 2016 I S. 455 = Kurzinfo StuB 2016 S. 322 NWB WAAAF-71208). Eine gewinnerhöhende Korrektur nach § 1 Abs. 1 AStG kann in diesem Fall nur hinsichtlich einer fehlenden Verzinsung erfolgen (Bezug: § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; § 4 Abs. 7 UmwStG; § 1 Abs. 1 AStG).