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EU-Kommission prüft MwSt-Rückerstattungen in den Mitgliedstaaten
[i]EU-Kommission, Pressemitteilung v. 15.2.2018Die EU-Kommission hat am eine Konformitätsprüfung eingeleitet, um zu prüfen, ob die MwSt-Erstattungen an Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten mit dem geltenden EU-Recht und der Rechtsprechung des EuGH in Einklang stehen.
Der fehlende Zugang zu einem einfachen und schnellen Verfahren zur Erstattung der MwSt kann erhebliche Auswirkungen auf die Cashflows und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen haben. Dies gilt insbesondere für die kleinsten Unternehmen, die es sich nicht leisten können, lange und beschwerliche Verfahren durchlaufen zu müssen, um die MwSt zu erhalten, die ihnen vom Staat geschuldet wird.
In den nächsten [i]In den nächsten acht Monatenacht Monaten werden die Steuervorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten überprüft, um sicherzustellen, dass die Erstattungsverfahren es den Unternehmen ermöglichen, MwSt-Guthaben sowohl im eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schnell und einfach zurückzufordern. In der Studie wird bspw. untersucht, wie lange es dauert, bis die Verfahren in jedem Land abgeschlossen sind, und welche unnötigen Hürden im System bestehen, die finanzielle Risiken für die Unternehmen mit sich bringen können. Die Kommission könnte beschl...