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BPatG Beschluss v. - 27 W (pat) 42/14

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 166 Abs 1 BGB

Markenbeschwerdeverfahren – "Bayern Event (Wort-Bild-Marke)" - bösgläubige Markenanmeldung – anmeldender Geschäftsführer war Gesellschafter einer Gesellschaft, die rechtskräftig zur Löschung einer identischen älteren Marke verurteilt wurde

Leitsatz

Bayern Event

Die Anmeldung einer farbigen Marke durch eine neu gegründete Gesellschaft ist bösgläubig, wenn ihr Geschäftsführer auch Gesellschafter einer anderen Gesellschaft war, die rechtskräftig zur Löschung einer identischen älteren Marke verurteilt wurde.

Fundstelle(n):
QAAAG-75384

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