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KSR Nr. 3 vom Seite 7

Überhöhte Zahlungen einer GmbH keine freigebige Zuwendung

BFH ändert seine Rechtsprechung

Jens Intemann

Zahlt eine GmbH einer dem Gesellschafter nahstehenden Person ein überhöhtes vertragliches Entgelt (verdeckte Gewinnausschüttung – vGA), liegt keine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung der GmbH an die nahestehende Person vor, wenn der Gesellschafter an der vertraglichen Vereinbarung mitgewirkt hat. Allerdings kann eine Schenkung des Gesellschafters an die nahestehende Person vorliegen.

Zahlung einer unangemessen hohen Miete

A und B sind Gesellschafter-Geschäftsführer der S-GmbH, die von der Ehefrau bzw. Mutter (Klägerin) von A (Ehemann) und B (Sohn) ein bebautes Grundstück gemietet hatte. A hatte am Abschluss des Mietvertrags mitgewirkt. Nach einer Außenprüfung gingen die Beteiligten davon aus, dass die gezahlten Mieten unangemessen hoch gewesen sind. In Höhe des unangemessenen Teils der Miete für 2007 von 47.574 € wurde A ertragsteuerlich eine vGA zugerechnet. Gleichzeitig behandelte das Finanzamt den unangemessenen Teil der Miete als freigebige Zuwendung der GmbH an die Klägerin und setzte Schenkungsteuer in Höhe von 7.191 € fest. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem BFH Erfolg.

Folgen einer vGA bei der Schenkungsteuer

Grundsätzlich kann ...