Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkünfte aus ruhendem Betrieb als originär gewerbliche Einkünfte
Abgrenzung zur gewerblich geprägten Personengesellschaft
Einkünfte aus einem ruhenden Gewerbebetrieb sind originär gewerbliche Einkünfte. Eine Personengesellschaft, die einen ruhenden Betrieb unterhält, ist daher keine gewerblich geprägte Gesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.
Betriebsunterbrechung versus gewerbliche Prägung
Bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wird die gewerbliche Prägung beendet, wenn eine natürliche Person Vollhafter wird oder einer der Kommanditisten zum Geschäftsführer bestellt wird. Der BFH hat nunmehr dazu Stellung genommen, ob der ruhende Betrieb einer im Übrigen vermögensverwaltenden Personengesellschaft dazu führt, dass keine gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) vorliegt.
Die Einstellung eines Betriebs kann als Betriebsunterbrechung zu beurteilen sein, die den Fortbestand des Betriebs unberührt lässt. Dann liegt keine Betriebsaufgabe vor. Die Betriebsunterbrechung kann darin bestehen, dass der Betriebsinhaber die wesentlichen Betriebsgrundlagen – in der Regel einheitlich an einen anderen Unternehmer – verpachtet oder darin, dass er die gewerbliche Tätigkeit ruhen lässt. Wird in diesen Fällen die Betriebsaufgabe nicht eindeutig gegenüber dem Finanzamt erklärt, geht der BFH dav...BStBl 2006 II S. 591