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BBK Nr. 5 vom

Klage gegen Änderungsbescheide nach einer Betriebsprüfung

Bernd Rätke

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Vorteile und Chancen einer Klage

Nach der offiziellen Statistik für das Jahr 2016 kommt es in ca. 38 % der Klageverfahren zu einem Teilerfolg oder vollständigen Erfolg. Ein (Teil-)Erfolg lässt sich nur in folgenden Fällen mit einer gewissen Zuverlässigkeit vorhersagen:

  • Das Finanzamt hat die steuerpflichtigenfreundliche BFH-Rechtsprechung nicht beachtet. Das FG wird sich höchstwahrscheinlich der BFH-Rechtsprechung anschließen und der Klage stattgeben.

  • Das Finanzamt hat bestimmte Aufwendungen wegen fehlender Belege nicht anerkannt, die jetzt aber vorliegen. Hier dürfte eine Klage Erfolg haben; der Unternehmer trägt dann die Kosten des Verfahrens, weil er die fehlenden Unterlagen erst im Klageverfahren vorgelegt hat.

Ein Unternehmer sollte bereit sein, sich gegen die Feststellungen der Außenprüfung gerichtlich zu wehren, und dies gegenüber dem Außenprüfer auch rechtzeitig signalisieren. Der Prüfer muss dann damit rechnen, dass er sich vor Gericht für seine Feststellungen rechtfertigen muss. Ein Unternehmer kann damit seine Verhandlungsposition für einen Vergleich in der Schlussbesprechung oder für...