Bp-Anpassungen im Jahresabschluss – neue Beitragsreihe
In [i]Auftakt der Reihe: Berichtigung der Handelsbilanz der Buchführungs-Praxis sind unterschiedliche oder gar falsche Handhabungen zu beobachten, in welcher Form im Jahresabschluss das Ergebnis einer steuerlichen Außenprüfung („Betriebsprüfung“ oder „Bp“) berücksichtigt wird. Darüber hinaus herrscht zum Teil eine erhebliche Unsicherheit, in welcher Form sich die Feststellungen der Prüfer in den Folgejahren auswirken. Dies nimmt zum Anlass für eine Beitragsreihe: Den Auftakt bildet sein Beitrag ab in dieser Ausgabe, in dem er die ersten fachlichen Grundlagen legt und sich mit der Bilanzberichtigung in der Handelsbilanz befasst. Der zweite Teil im nächsten Heft widmet sich der Korrektur einer Steuerbilanz nach einer Betriebsprüfung und den Abweichungen zur Vorgehensweise in der Handelsbilanz. Die weiteren Folgen befassen sich mit der Bilanzposten-Methode und den Anpassungen von Folgebilanzen; Buchungsbeispiele zu einzelnen Feststellungen der Bp runden die Reihe dann ab.
Die [i]Sikora, Going- concern-Bilanzierung und insolvenzrechtliche Hinweispflichten bei Krisenmandanten, BBK 10/2017 S. 458 NWB LAAAG-44804 neue BGH-Rechtsprechung zu den Pflichten und Haftungrisiken im Rahmen der Abschlusserstellung bei Krisenmandaten hat Karl Sikora in dieser Zeitschrift ausführlich vorgestellt und dabei ein Muster entwickelt, mit dem Steuerberater ihren Pflichten genügen können. Diese Rechtsprechung hat nicht nur für die Abschlusserstellung an sich erhebliche Bedeutung; sie erhöht auch die Gefahr einer Insolvenzanfechtung des Beraterhonorars bei einer späteren Insolvenz des Mandanten beträchtlich. So kann der spätere Insolvenzverwalter vor allem einen erteilten „Insolvenz-Warnhinweis“ als Grundlage dafür verwenden, dem Berater Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit zu unterstellen, und darauf dann einen Insolvenzanfechtungsanspruch stützen. Dies stellt Steuerberater mehr denn je vor die Frage, wie bei der Abschlusserstellung für Krisenmandanten der Honoraranspruch bestmöglich gegen eine spätere Insolvenzanfechtung gesichert werden kann. zeigt ab , wie Berater ihr Honorar sichern können und das spätere Haftungsrisiko minimieren.
Die [i]Mehr als 230 Übersichtsbeiträge zu allen Fragen der Buchführung in der NWB Datenbank NWB LAAAE-91155 Abwicklung des umsatzsteuerlichen Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG bereitet in der Praxis immer wieder Kopfzerbrechen, halten z. B. allein die Standard-Kontenrahmen für den Leistungsempfänger immerhin 24 verschiedene Konten bereit, hinzukommen noch einmal vier für den Leistenden. Die unter § 13b UStG fallenden Sachverhalte sind keineswegs immer selten, sondern betreffen zum Beispiel mit den Bauleistungen einen eher häufig vorkommenden Fall. befasst sich im Buchführungs-Seminar ausführlich mit den Bauleistungen und schlüsselt dabei ausführlich auf, wann Bauleistungen überhaupt vorliegen und wie die in den Voranmeldungen und der Jahreserklärung geforderten Daten zu erzeugen sind.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2018 Seite 193
NWB YAAAG-73504