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Bilanzierung | Übertragung des Gewinns nach § 6b EStG
Eine Personengesellschaft, die eine GmbH-Beteiligung an eine Schwester-Personengesellschaft veräußert, kann den Gewinn nach § 6b Abs. 10 EStG auf die Schwester-Personengesellschaft übertragen, soweit ein Gesellschafter an beiden Schwester-Personengesellschaften beteiligt ist.
Bei der [i]Gewinn wird von den AK/HK abgezogenSchwester-Personengesellschaft wird der übertragene Gewinn von den Anschaffungskosten für die GmbH-Beteiligung abgezogen.
A ist an der S1-OHG mit 80 % und an der S2-OHG mit 70 % beteiligt. Die S1-OHG verkauft eine GmbH-Beteiligung mit einem Buchwert von 300.000 € für 400.000 € an die S2-OHG. Hierdurch entsteht ein Veräußerungsgewinn von 100.000 €, der zu 80 % (= 80.000 €) auf A entfällt. Da A mit 70 % an der S2-OHG beteiligt ist, kann der Gewinn i. H. von 70.000 € bei der S2-OHG von den Anschaffungskosten fü...