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BFH 27.09.2017 I R 53/15, BBK 5/2018 S. 198

Bilanzierung | BFH äußert sich zu Rückstellungen für Altersteilzeit und Dienstjubiläum

Der BFH hat sich zu Rückstellungen für Altersteilzeit und Dienstjubiläen geäußert:

  • [i]Verpflichtung zum Nachteilsausgleich entsteht erst bei Kürzung der RenteDanach darf ein Arbeitgeber keine Rückstellung für den sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit bilden. Der Nachteilsausgleich wird für die Kürzung der Rente aufgrund der Altersteilzeit gezahlt. Die rechtliche Verpflichtung zum Nachteilsausgleich entsteht damit erst bei Kürzung der Rente und nicht schon vorher. Auch eine wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag liegt nicht vor, weil der Nachteilsausgleich nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich an die Kürzung der Rente anknüpft.

  • [i]Neue Pauschalwerte des BMF dürfen berücksichtigt werdenBei einer Rückstellung für Dienstjubiläen darf der Arbeitgeber die erst nach dem Bilanzstichtag vom BMF veröffentlichten Pauschalwerte berücksichtigen, wenn dies...