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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 26 | Schenkungsteuer: Vorsicht bei Übertragung von Mitunternehmeranteil und Sonderbetriebsvermögen

Der BFH muss klären, ob die Vergünstigung für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG auf den Wert des übertragenen Grundbesitzes im Zusammenhang mit der Übertragung eines Kommanditanteils auch dann zu gewähren ist, wenn die Anteilsübertragung unter die aufschiebende Bedingung der Handelsregistereintragung gestellt wurde. Das FG Köln hat in erster Instanz ein zeitliches Auseinanderfallen der Übertragungszeitpunkte für die Steuerbefreiung als schädlich angesehen.

Beim II. Senat des Bundesfinanzhofs ist ein interessantes Verfahren zur Schenkungsteuer anhängig. Es geht um die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen bei der Übertragung sowohl eines Mitunternehmeranteils als auch eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen gehört.

Im Streitfall war ein Mitunternehmeranteil zusammen mit dem im Sonderbetriebsvermögen befindlichen Grundbesitz verschenkt worden. Die Auflassung im Grundbuch war sogleich und unbedingt erklärt worden – ohne eine weitere Vollzugssperre. Die Abtretung des Kommanditanteils stand hingegen – wie gesellschaftsrechtlich üblich – unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung im Handelsregister. Auf diese Weise soll die Haftung des Beschenkten vermieden werden.

Das höc...