Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SteuerStud Nr. 5 vom Seite 299

Einkommensteuer: Abzugsfähigkeit von Schuldgeldzahlungen

Dr. Matthias Gehm

NWB AAAAG-62859

Leitsatz

Die Prüfung und Feststellung der schulrechtlichen Kriterien in Bezug auf die ordnungsgem. Vorbereitung eines schulischen Abschlusses gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG obliegt nicht den Schulbehörden, sondern ist Aufgabe der Finanzbehörden (gegen IV C-S 2221/07/0007, BStBl 2009 I S. 487 NWB PAAAD-16028).

Sachverhalt
Die Tochter der Kläger, ein im Streitjahr 2010 zusammen zur Einkommensteuer veranlagtes Ehepaar, besuchte in diesem Jahr ein privates Institut (X), das keine Ersatz- oder Ergänzungsschule i. S. der landesrechtlichen Bestimmungen bzw. Art. 7 Abs. 4 GG ist. Das Institut bereitet auf die an staatlichen Schulen abzulegende mittlere Reife sowie im Anschluss daran an die ebenfalls an staatlichen Schulen abzulegende Abiturprüfung durch Lehrgänge vor. Diese Lehrgänge werden in Vollzeitunterricht entsprechend der Organisationsform einer Schule abgehalten. Insbesondere wird der Unterricht nach den Lehrplänen des Kultusministeriums von qualifizierten Lehrkräften abgehalten, und es gilt die entsprechende landesrechtliche Ferienordnung. Im Streitjahr zahlten die Kläger für den Besuch dieses Instituts durch ihre Tochter insgesamt 5.880 €, die ...