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WEG | Zur Ausübungsbefugnis der Eigentümerversammlung
Für den (Individual-)Anspruch des Wohnungseigentümers, eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen zu können, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint (§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG), kann eine Ausübungsbefugnis des Verbands nicht begründet werden.
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergesellschaft. Angefochten ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung, durch den die Hausverwaltung beauftragt und ermächtigt wurde, im Namen der Eigentümergemeinschaft außergerichtlich, notfalls aber auch gerichtlich, die Zustimmung einzelner Eigentümer zur Änderung einer Teilungserklärung einzuholen...