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BFH 07.12.2017 IV R 23/14, NWB 9/2018 S. 538

Finanzgerichtsordnung | Missachtung des Vertragsstatuts als Rechtsanwendungsfehler

Hat das Tatsachengericht einen Vertrag, der ausländischem Recht unterliegt, nach deutschem Recht ausgelegt, liegt nach dem darin ein Verstoß gegen materielles Bundesrecht, der vom Revisionsgericht ohne Rüge zu berücksichtigen ist.

Anmerkung:

Für die Praxis ist wichtig, dass die Auslegung eines ausländischem Recht unterliegenden Vertrags auch nach ausländischem Recht zu erfolgen hat. Welcher Hilfen sich der Tatsachenrichter dabei bedienen kann, wird im BFH-Urteil ausführlich dargestellt. Von dieser Auslegung, die sich in Sonderfällen mit dem deutschen Recht decken kann, hängt dann die Anwendung des deutschen Steuerrechts ab.