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Festgesetzte Steuern als Vermögensschaden des Mandanten?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAG-72813 Kann ein Mandant von seinem Berater Schadensersatz verlangen, weil dieser versehentlich eine Selbstanzeige ans Finanzamt versandt hat und daraufhin der Mandant erhebliche Steuernachzahlungen leisten muss? Die Pflichtverletzung des Beraters sowie die Kausalität der Handlung für den Schadenseintritt liegen zwar vor. Dennoch hat der NWB IAAAG-68156) entschieden, dass sich der Steuerpflichtige nicht auf die Rechtslage berufen kann, die bei Steuerunehrlichkeit vorliegen würde. Insoweit können Berater aufatmen. In diesem Fall führte das Organisationsverschulden des Kanzleiinhabers nicht zur Schadensersatzpflicht. Es lauern jedoch andere Gefahren, die nicht zuletzt aufgrund jüngster Entwicklungen zum Stolperstein und damit zur Haftungsfalle werden können.
Ausführlicher Beitrag s. .
Schadensersatzpflicht in anderen Fällen
[i]Beratungsfehler sind Pflichtverletzungen i. S. des SchadensersatzrechtsIn der Rechtsprechung führen Beratungsfehler, die als Pflichtverletzung i. S. von § 280 Abs. 1 BGB anzusehen sind, vielfach zum Anspruch auf Schadensersatz der beratenen Mandanten. Dazu zählen die verspätete Abgabe einer Selbstanzeige, die fehlende Aufklärung über das Entstehen von Nachzahlungszinsen u. v. m....