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StuB Nr. 4 vom Seite 142

Die StB/WP-Kanzlei: Sicheres Refugium für Buchführungs- und Geschäftsunterlagen des Mandanten?

Anmerkungen zum Beschluss des LG Halle vom 7.6.2017

RA Mark T. Singer

Ob und in welchem Umfang Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen, die der Mandant seinem steuerlichen Berater zur Erstellung von Bilanzen und Steuererklärungen übergeben hat, in dessen Kanzleiräumen beschlagnahmt werden dürfen, ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Die Rechtsprechung zur Beschlagnahmefreiheit nach § 97 StPO ist insoweit uneinheitlich. In der Praxis führt dies immer wieder zu erheblicher Verunsicherung aufseiten der betroffenen Berufsträger. Eine Entscheidung des LG Halle bestätigt diesen Befund und belegt zugleich die anhaltende Aktualität und Relevanz dieser haftungsrelevanten Thematik.

LG Halle, Beschluss v.  - 2 Qs 1/2017, 2 Qs 2/2017 NWB ZAAAG-61977

Kernaussagen
  • Ob und in welchem Umfang Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen eines Mandanten beim steuerlichen Berater beschlagnahmt werden dürfen, ist bislang noch nicht abschließend geklärt.

  • Auch nach der Entscheidung des LG Halle ist die Rechtsprechung zur Beschlagnahmefreiheit nach § 97 StPO insoweit uneinheitlich. Solange jedoch keine Entbindung von der Schweigepflicht des Berechtigten vorliegt, sollten grundsätzlich keine Mandantenunterlagen an die Steuerfahndung freiwillig herausgegeben...