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BFH 30.08.2017 XI R 24/16, StuB 4/2018 S. 151

Umsatzsteuer | Vergütungsverfahren, vorzulegende Belege (Rechtslage vom bis )

Dem Vergütungsantrag ist i. S. von § 62 Abs. 2 Satz 3 UStDV a. F. in elektronischer Form die Rechnung „in Kopie“ beigefügt, wenn das elektronisch übermittelte Dokument eine originalgetreue Reproduktion der Rechnung ist (Bezug: § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV; § 18 Abs. 9 UStG).

Praxishinweise

Der XI. Senat des BFH schloss sich damit dem Urteil des V. Senats des NWB IAAAG-50050 (BStBl 2017 II S. 925 = Kurzinfo StuB 2017 S. 607 NWB WAAAG-52212) an, wonach auch die Kopie einer Rechnungskopie eine Kopie der Rechnung i. S. von § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV in der von bis gültigen Fassung ist. Erst mit Wirkung ab hat der Gesetzgeber § 61 Abs. 2 UStDV dahin abgeändert, dass dem Vergütungsantrag auf elektronischem Weg die Rechnungen und Einfuhrbelege als eingescannte Originale beizufügen sind, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 €, bei Rechnungen über d...