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BFH 05.10.2017 VI R 47/15, StuB 4/2018 S. 150

Einkommensteuer | Aufwendungen für IVF einer in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden unfruchtbaren Frau als außergewöhnliche Belastung

(1) Aufwendungen einer empfängnisunfähigen (unfruchtbaren) Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation (IVF) sind als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. (2) Da die Aufwendungen dazu dienen, die Fertilitätsstörung der Stpfl. auszugleichen, sind sie als insgesamt – einschließlich der auf die Bereitstellung und Aufbereitung des Spendersamens entfallenden Kosten – auf dieses Krankheitsbild abgestimmte Heilbehandlung darauf gerichtet, die Störung zu überwinden. Eine Aufteilung der Krankheitskosten kommt insoweit nicht in Betracht (Bezug: § 33 Abs. 1 EStG).

Praxishinweise

Der BFH erkennt in ständiger Rechtsprechung Aufwendung...BStBl 2006 II S. 495