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StuB 4/2018 S. 147

IDW RS HFA 7 n. F. zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personengesellschaften

Laut Mitteilung des Hauptfachausschusses (HFA) des IDW vom ist die Neufassung der IDW Stellungnahme zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personengesellschaften (IDW RS HFA 7 n. F.) verabschiedet worden.

Wesentliche Änderung der Neufassung liegt in der bilanziellen Abbildung eines Austritts des Gesellschafters, wenn er eine (Bar-)Abfindung erhält, die über dem Buchwert seines Kapitalanteils liegt. Bisher wurde allein die sog. Aufstockungslösung als zulässig erachtet, fortan kann die Bilanzierung alternativ auch nach der sog. Verrechnungsmethode erfolgen. Weitere Anpassungen beziehen sich auf das HGB in der BilRuG-Fassung und das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften.

Die verpflichtende Anwendung gilt für Abschlüss...