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FG Düsseldorf | Ausschüttungen einer luxemburgischen SICAV im Jahr 2009 als Schachteldividende blieben steuerfrei
Die Ausschüttung einer SICAV luxemburgischen Rechts an einen qualifiziert beteiligten inländischen Anteilseigner im Jahr 2009 war als Schachteldividende nach Art. 13 Abs. 2, Art. 20 Abs. 2 DBA Luxemburg 1958/1973 in Deutschland steuerfrei.
Die Klin., eine deutsche Kapitalgesellschaft, hielt 2009 über 25 % der stimmberechtigten Aktien an einer luxemburgischen SICAV in der Rechtsform einer S.A. Im Streitjahr fungierte die SICAV als Dachfonds und investierte in verschiedene Zielfonds mit verschiedenen Teilgesellschaftsvermögen. Sie war in Luxemburg von der Körperschaftsteuer befreit. Für die Ausschüttungen aus der SICAV verweigerte das deutsche Finanzamt das abkommensrechtliche Schachtelprivileg, weil es sie als Investmenterträge gem. § 5 InvStG behandelte. [i]Nach dem DBA Luxemburg a. F. konnten diese Ausschüttungen „weiße Einkünfte“ bilden – das ist seit 2014 nicht mehr möglichDas Finanzgericht bestä...