Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 9 K 1541/17 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 3

Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung: Prüfung zur Steuerfachwirtin als angestrebtes Ausbildungsziel nach Ausbildung zur Steuerfachgehilfin

Leitsatz

  1. Die Ausbildung zur Steuerfachgehilfin und die angestrebte Prüfung zur Steuerfachwirtin nach der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs stellen keinen zum erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung führenden einheitlichen Ausbildungsgang i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG dar, weil sich die für die Prüfung zur Steuerfachwirtin erforderliche berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens 3 Jahren den notwendigen engen Zusammenhang zwischen den Ausbildungsgängen entfallen lässt.

  2. Die zwischenzeitliche Berufstätigkeit bei einem Steuerberater begründet wegen des nicht im Vordergrund stehenden Ausbildungscharakters kein Ausbildungsdienstverhältnis, das im Rahmen einer einheitlichen Erstausbildung mit der vorherigen Ausbildung zur Steuerfachgehilfin verknüpft werden könnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
NAAAG-72887

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen