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FG Köln Urteil v. - 3 K 3798/12 EFG 2018 S. 442 Nr. 6

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b

Häusliches Arbeitszimmer

Mehrere Räume, Mittelpunkt der Gesamttätigkeit

Leitsatz

1) Mehrere betrieblich genutzte Räume in der Privatwohnung eines selbständigen Bühnen- und Kostümbildners, die eine funktionale Einheit bilden, sind als häusliches Arbeitszimmer i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG einzuordnen.

2) Das häusliche Arbeitszimmer eines Kostüm- und Bühnenbildners ist nicht als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit anzusehen, wenn diese ebenso gewichtig und prägend an den Theatern und Bühnen vor Ort ausgeübt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 442 Nr. 6
VAAAG-72867

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