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GmbH | Insichgeschäft des Geschäftsführers
Eine unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht anzunehmende Unwirksamkeit eines Insichgeschäfts (§ 181 BGB), das von einem einzelvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführer vorgenommen worden ist und das zur Erfüllung einer Verbindlichkeit der GmbH, jedoch unter Verstoß gegen im Innenverhältnis zur GmbH bestehende Beschränkungen erfolgt, setzt voraus, dass das Insichgeschäft für die vertretene GmbH nachteilig ist.
Nach Auffassung des BGH gilt die im Interesse des Verkehrsschutzes angeordnete rechtliche Unbeachtlichkeit von Beschränkungen der Vertretungsbefugnis gegenüber dem Vertragspartner (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) nicht ausnahmslos. [i]Zum Risiko des Insichgeschäfts Singer, NWB 10/2015 S. 664Das Vertrauen des Geschäftspartners auf den Bestand des Geschäfts ist nicht schutzwürdig, wenn er weiß oder es sich ihm geradezu aufdrän...