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Bewertung | Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer
Nach dem ist die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen.
Gegenstand des Erwerbs von Todes wegen waren Anteile an einer GmbH ohne Geschäftstätigkeit, deren Vermögen aus Forderungen, Bankguthaben sowie einem nicht mehr vermietbaren Hausgrundstück mit einem Grundbesitzwert von 857.226 € und einem Buchwert von 1,51 € bestand. Circa zwei Jahre nach dem Erbfall beschloss der Erbe die Liquidation. Die dadurch ausgelöste Steuerbelastung auf die stillen Reserven blieb, obwohl die Liquidation im Zeitpunkt des Erwerbs bereits beabsichtigt war, be...