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Lohnsteuer | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Stewardess
Das entschieden, dass eine Stewardess die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers auch dann nicht als Werbungskosten geltend machen kann, wenn sie sich in dem Arbeitszimmer auf ihre berufliche Tätigkeit vorbereitet.
Im Streitfall hatten die Ermittlungen des Finanzamts ergeben, dass die Klägerin nur insgesamt 51 Stunden im Jahr in ihrem häuslichen Arbeitszimmer gearbeitet hat. Im Verhältnis zu ihrer Gesamtarbeitszeit waren dies weniger als 3,1 %. 96,9 % ihrer Arbeit verrichtete sie an ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte im Flugzeug und der ebenfalls vergüteten Zeit vor und nach dem Flug im Flughafen. Nach Auffassung des [i]Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen NWB MAAAE-35006 FG Düsseldorf musste die Klägerin für Arbeiten in diesem geringen Umfang kein Arbeitsz...