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Neue Bewertungsvorschriften bei geringwertigen Wirtschaftsgütern zum 01.01.2018
Die Schwelle für sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wird zum von bislang 410 € netto auf 800 € erhöht (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). Trotz der Neuregelung bestehen nach wie vor zahlreiche Bewertungswahlrechte. GWG bis 250 € netto können sofort als Aufwand gebucht werden, GWG bis 800 € netto können bereits im ersten Nutzungsjahr voll abgeschrieben werden und bei Anschaffungskosten bis 1.000 € netto können Sie den GWG-Abschreibungspool wählen.
Auch wenn dieses Thema für Sie als angehende Kaufleute für Büromanagement nicht in der IHK-Abschlussprüfung auf Sie wartet, ist es dennoch wichtig, im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung über den Tellerrand hinaus zu schauen. Im Rechnungswesen in Ihrem Ausbildungsbetrieb sind GWG natürlich von großer Bedeutung. Wir bringen Sie deshalb auf den aktuellen Stand und zeigen Ihnen in diesem Beitrag alle möglichen Erfassungsmethoden im Rechnungswesen von GWG auf.
Nehmen wir an, Sie arbeiten zurzeit in der Finanzbuchhaltung der Fritz Walter KG. Ihr Unternehmen produziert und vertreibt Büromöbel und Bürozubehör. Als kaufmännischer Mitarbeiter haben Sie unter anderem die nachfolgenden fünf Eingangsrechnungen buchhalterisch zu erfassen. Das Rechnungsdatum ist jeweils der