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Sozialversicherungspflicht von kurzfristiger Beschäftigung
Die Sozialversicherungsfreiheit von geringfügig Beschäftigten gehört zu den komplexesten Sachgebieten des Sozialversicherungsrechts. Der hierzu relevante Gesetzestext allein ist jedoch wenig hilfreich bei der Beurteilung von Einzelfällen, so dass Details und Auslegungen von der Rechtsprechung und den Spitzenverbänden der SV-Träger geklärt werden müssen. So überrascht es nicht, dass es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen vor allem auch im Rahmen von Betriebsprüfungen kommt: Hier wird dann nicht selten der Rechtsweg beschritten, um Rechtsklarheit zu erlangen – [i]BSG, Urteil v. 5.12.2017 - B 12 10/15 R ( Terminbericht Nr. 56/17) so wie im vom BSG im Dezember entschiedenen Fall. Streitgegenständlich war die Sozialversicherungspflicht von Beziehern von Arbeitslosengeld für ausgeübte und auf einzelne oder nur wenige Tage befristet abgeschlossene Beschäftigungsverhältnisse. Für diese wurde jeweils ein Entgelt in Höhe von 65 € bzw. 135 € gezahlt.
Gesetzliche Grundlage unscharf
[i]„Zeitgeringfügige“ Beschäftigung ist sozialversicherungsfreiNach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ist eine „zeitgeringfügige“ Beschäftigung kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB V, § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 27 Abs. 2 SGB III). Eine solche wegen...