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STFAN Nr. 2 vom Seite 4

Verpflegungsmehraufwendungen

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Im fünften Teil der Reihe wird die Darstellung der berücksichtigungsfähigen Reisekosten bei einer steuerlichen Auswärtstätigkeit und der abzugsfähigen Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung fortgesetzt. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt in der Erläuterung der jeweiligen Verpflegungsmehraufwendungen. Neben dem Gesetz und den Lohnsteuerrichtlinien bildet insbesondere auch das hierzu ergangene BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BStBl 2014 I S. 1412 → KIEHL SAAAE-78499 ) die rechtliche Basis.

Überblick zu den Kosten


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Reisekosten bei steuerlicher Auswärtstätigkeit
(R 9.4 Satz 1 LStR)
Notwendige Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
(R 9.11 Abs. 5 Satz 1 LStR)
Verpflegungsmehraufwendungen
(§ 9 Abs. 4a EStG, R 9.6 LStR)
Verpflegungsmehraufwendungen
(R 9.11 Abs. 7 LStR)
Aufwendungen der Zweitwohnung
(R 9.11 Abs. 8 LStR)
Reisenebenkosten
(R 9.8 LStR)
Umzugskosten
(R 9.11 Abs. 9 LStR)

Auch wenn die verschiedenen Kosten begrifflich nahezu deckungsgleich sind, existieren bei jeder einzelnen Position diverse Unterschiede bei der Ermittlung der jeweils abzugsfähigen Aufwendungen. Daher werden die einzelnen Kostenpositionen nachfolgend direkt gegenübergestellt, vorliegend die Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit und einer doppelten Haushaltsführung.

Verpflegungsmeh...

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