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USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 15

Tax Compliance Management Systeme

Eine umsatzsteuerliche und steuerstrafrechtliche Zwischenbilanz

Dr. Hilmar Erb und Lukas Hechl

Eineinhalb Jahre sind vergangen, seit das BMF mit den Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung ( BStBl 2016 I S. 490) die Tür zum steuerlichen internen Kontrollsystem aufgestoßen hat. Insbesondere für die Umsatzsteuer als Transaktionssteuer hatte dies weitreichende Konsequenzen. Der nachfolgende Beitrag gibt eine erste Bilanz über die bisherigen Erfahrungen aus der umsatzsteuerlichen Praxis und den steuerstrafrechtlichen Entwicklungen in der Zwischenzeit.

I. Umsatzsteuer

Der AEAO zu § 153 spricht von einem internen Kontrollsystem. Im Zuge der lebhaften Diskussion ist im Schrifttum nun einhellige Auffassung, dass darunter ein Compliance Management System (im Folgenden „CMS“) zu verstehen ist (vgl. etwa Hammerl/Hiller, NWB 46/2016 S. 3448). Das erleichtert die Handhabe, weil auf bereits Bekanntem aufgebaut werden kann: Schon vor Jahren hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) die Anforderungen an ein CMS im sogenannten Prüfungsstandard PS 980 definiert. Zur Anwendung des PS 980 auf CMS für steuerliche Zwecke veröffentlichte das IDW am Praxishinweise zur Ausgestaltung und Prüfung eines Tax CMS gemäß IDW PS 980 (IDW Praxishinweis 1/2016 v. ; nachfolgend „I...