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IWB 3/2018 S. 88

Frankreich | Keine gültige Frist für Vorsteuervergütungsanträge

[i]Geltung der allgemeinen Verjährungsfrist und Aufgreifen von Vorsteuerfällen ab 2016Nach Meinung eines französischen Gerichts (Conseil d'État, Entscheidung v.  - No. 392575) hat Frankreich die in Art. 15 Richtlinie 2008/9/EG vorgesehene Ausschlussfrist nicht wirksam umgesetzt. Das könnte die Möglichkeit eröffnen, Anträge auf Vorsteuervergütung auch für frühere Zeiträume einzureichen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Ablehnungen wegen Fristversäumnis anzufechten. Da möglicherweise stattdessen eine allgemeine Verjährungsfrist eingreift, stehen die Chancen für ab 2016 angefallene Vorsteuer vermutlich besser als für frühere Zeiträume. Das soll angeblich auch für Anträge aus Nicht-EU-Staaten gelten. Unternehmer, die in der Vergangenheit für in Frankreich gestellte Vorsteuervergütungsanträge von Fristversäumnissen betroffen waren, sollten professione...