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BMF | Verwaltungsinterner Rentenfiskalausgleich nach Art. 13c DBA Frankreich
Das BMF hat am ein Schreiben zur Durchführung des Rentenfiskalausgleichs nach dem aktuellen DBA Frankreich (i. d. F. v. ) veröffentlicht. Darin ist durch ein Zusatzabkommen das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung geändert worden. Seit Anfang 2016 werden diese Altersbezüge weitgehend im Ansässigkeitsstaat besteuert. Im Gegenzug haben sich Deutschland und Frankreich im Zusatzabkommen 2015 auf einen Rentenfiskalausgleich verständigt. Das aktuelle Schreiben betrifft praktisch allein Abrechnung, Verfahrensfragen und den Austausch der zuständigen Behörden untereinander. Für den betroffenen Personenkreis (mit Wohnsitz in Frankreich) ist allerdings von Interesse, dass die (deutschen) Landesfinanzbehörden den Statistischen Ämtern des Bundes und der Län...