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Grunderwerbsteuer | Gesonderte Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG; mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft
(1) Gegenstand der gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG ist auch der Zeitpunkt, auf den der Grundbesitz der Personengesellschaft nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG zu bewerten ist. (2) Die bloße Einräumung einer Vollmacht zur Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil sowie zur Veräußerung und Abtretung dieses Gesellschaftsanteils reicht für einen Anteilsübergang i. S. einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht aus (Bezug: § 1 Abs. 2a, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 17 Abs. 3 GrEStG; § 100 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz FGO).
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen...