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Diskontierung von Leasingverbindlichkeiten mit dem internen Zinssatz (IRR)?
Der Wertansatz einer Leasingverbindlichkeit ergibt sich als Barwert der zukünftigen Leasingraten, welche nach IFRS 16.26 vorrangig mit dem internen Zinssatz (IRR) zu diskontieren sind. Kann dieser nicht zuverlässig bestimmt werden, soll der Grenzfremdkapitalkostensatz herangezogen werden.
Contra
Die IFRS zielen primär auf die „marktgerechte“ Ermittlung der Bilanzwerte ab. Dem Ziel einer „richtigen“ Erfolgsperiodisierung kann daher nur nachrangig entsprochen werden. Entsprechend müssten Adäquatheitsfragen im Zusammenhang mit der Bewertung von Leasingobjekten und -verbindlichkeiten finanztheoretisch beantwortet werden. Die Frage, ob der interne Zinsfuß (IRR) zu einer zweckadäquaten Erfolgsperiodisierung bei Leasinggeschäften beiträgt, bleibt daher nachfolgend ausgeklammert.
Nach IFRS 16.22 hat der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht an dem Leasingobjekt sowie eine Leasingverbindlichkeit auszuweisen. Das Nutzungsrecht ist nach IFRS 16.23 mit den Anschaffungskosten zu aktivieren, die nach IFRS 16.24 auf dem Wertansatz der korrespondierenden Verbindlichkeit basieren. Hierbei ergibt sich die Leasingverbindlichkeit als Barwert der zukünftigen Leasingraten, welche nach IFRS 16.26 vorrangig mit dem internen Zinssatz zu diskontieren sind. Kann de...