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LSG Bayern 25.10.2017 L 10 AL 36/17, NWB 6/2018 S. 322

Insolvenzgeld | Offensichtliche Masselosigkeit im Zeitpunkt der Betriebseinstellung

Das die Zahlung von Insolvenzgeld rechtfertigende Insolvenzereignis einer Betriebseinstellung setzt offensichtliche Masselosigkeit voraus (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB III). Die Masselosigkeit muss dabei vor oder gleichzeitig mit der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit eintreten. Sie kann bereits angenommen werden, wenn alle äußeren Tatsachen und insofern der Anschein für die Masseunzulänglichkeit sprechen.

Anmerkung:

Das BSG hat hier verschiedene Indizien angeführt. So spreche es für Masseunzulänglichkeit, wenn unter Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt, die Betriebstätigkeit eingestellt und kein Insolvenzantrag gestellt werde (vgl. 10/8b RAr 6/80, ZIP 1982 S. 469). Weitere Indizien können auch in zahlreichen arbeitsgericht...