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Einkommensteuer | Ersatz einer unbefestigten Sandstraße durch asphaltierte Straße ist keine begünstigte Handwerkerleistung
Das entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht gewährt werden kann.
Im Streitfall hatte ein Ehepaar die Erschließungskosten, die es an die Gemeinde für den Ausbau der unbefestigten Sandstraße vor ihrem Grundstück zahlen musste, teilweise als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Das Finanzamt lehnte dies ab und auch das Finanzgericht versagte die Steuerermäßigung. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg umfasst die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht Maßnahmen für die erstmalige Herstellung. In diesem Sinne ist der Er...