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Einkommensteuer | Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher Nutzflächen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (Anschluss an , BStBl 2010 II S. 431). (2) Landwirtschaftliche Nutzflächen von mehr als 3.000 qm stellen nicht allein im Hinblick auf ihre Größe landwirtschaftliche Teilbetriebe dar.