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NWB EV 2/2018 S. 41

Zivilrecht – „Vollmachten“ können Testamente sein (OLG)

Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn die sie verfassende Erblasserin die Schriftstücke nicht mit „Testament“ oder „mein letzter Wille“, sondern mit einer anderen Bezeichnung wie z. B. „Vollmacht“ überschrieben hat.

Sachverhalt: Die Klägerin ist die Nichte der Beklagten. Die Beklagte, die Mutter der Klägerin und die im Juni 2014 verstorbene Erblasserin sind bzw. waren Schwestern. In einem als „Testament“ überschriebenen Schriftstück bestimmte die Erblasserin im Juni 2013, dass sie ihren Schwestern nach ihrem Tode das Elternhaus in Paderborn je zur Hälfte übertrage.

In zwei wenige Tage später im Juni 2013 datierten und mit „Vollmacht“ überschriebenen Schriftstücken erteilte die Erblasserin der Klägerin Vollmacht,

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