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Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von unständig Beschäftigten
Neues Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands
Für Arbeitnehmer, die eine berufsmäßig unständige Beschäftigung ausüben, gelten in der Sozialversicherung einige Besonderheiten. Das ist für einen Arbeitgeber nicht ganz unproblematisch. Denn woher soll er z. B. wissen, ob sein Arbeitnehmer zur Gruppe der „Unständigen“ gehört? Und wie sehen die zu beachtenden Besonderheiten aus? Dadurch kommt es in der Praxis immer wieder zu Fragen zu diesem Personenkreis. Das betrifft zunächst die Frage, ob überhaupt eine unständige Beschäftigung gegeben ist und – darauf aufbauend – die Besonderheiten rund um die Abrechnung von Steuern und Sozialabgaben für diesen Personenkreis. In diesem Beitrag sind die wichtigsten Bestimmungen rund um die unständig Beschäftigten zusammengefasst; zusätzlich sind weiterführende Literaturhinweise enthalten.
I. Allgemeines
Regelungen über unständig Beschäftigte finden sich in der Sozialgesetzgebung erstmalig in den frühen Jahren des 20. Jahrhunderts. Im Mittelpunkt der Überlegungen stand die Frage der sozialen Absicherung von Personen, deren Tätigkeiten in der Regel bereits nach einem Tag oder wenigen Tagen erledigt waren (seinerzeit umgangssprachlich als „Tagelöhner“ bezeichnet) und somit nicht wie z. B. ein Arbeit...