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BBK Nr. 3 vom Seite 126

Novellierung und Verschärfung des Geldwäschegesetzes 2017

Neue Abläufe und größere Herausforderungen auch für den Mittelstand und seine Berater

Patrick Schreiber

[i]Geißler, Geldwäsche, infoCenter NWB HAAAB-36687 Am ist die Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft getreten, die die Änderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Im Vordergrund der Änderungen des Geldwäschegesetzes stehen die Stärkung des risikobasierten Ansatzes, neue Identifizierungsverfahren, die Erweiterung des Kreises der Verpflichteten, das neu zu schaffende Transparenzregister sowie geänderte Sanktionen inkl. einer sog. Prangervorschrift und die [i]Betragsgrenze für Bargeld-Meldung sinkt auf 10.000 € Neugliederung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU neu). Gleichzeitig wird die Bargeldannahmegrenze, die eine Anzeigepflicht auslöst, für Güterhändler auf 10.000 € gesenkt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtsentwicklung

[i]Umsetzung von EU-Recht Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (kurz: GeldwäschegesetzGwG) hat in seiner jungen Historie bereits einige gravierende Änderungen erfahren. Als Grund hierfür sind einerseits Anpassungen an EU-rechtliche Vorgaben anzusehen – so auch bei der jüngsten Änderung 2017.

[i]Unterbindung von Terrorismusfinanzierung Andererseits ist das Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die zunehmenden Terroranschläge seit Beginn der 2000er Jahre, insbesondere der Anschläge vom , aber auch der jüngsten Anschlagsserie in Europa seit dem beginnenden Niedergang des sog. Islamisch...