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Keine Ansparabschreibung für Luxusfahrzeuge
BFH wendet Betriebsausgabenabzugsverbot auf Ansparabschreibung an
Der BFH hält die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. für ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen als unangemessen i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Der Fall betrifft die angeblich geplante Anschaffung mehrerer Luxus-Pkw.
Problemstellung
§ 7g EStG regelt heute Investitionsabzugsbeträge (IAB) und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Der Streitfall betrifft die Rechtslage vor Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl I 2007 S. 1912), die mit der heutigen in den Grundzügen vergleichbar war. Steuerpflichtige konnten danach für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden (Ansparabschreibung). Diese durfte 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts nicht überschreiten, das der Steuerpflichtige voraussichtlich bis zum Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres anschaffen oder herstellen würde. Bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten, waren diese Vorschriften im Wesentlichen entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe,...