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Schenkungsteuer: VGA an nahestehende Personen (Änderung der Rspr.)
NWB SAAAG-70590, II R 32/16 NWB BAAAG-70587 und II R 42/16 NWB VAAAG-70589
Leitsätze
Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht die Vorteilsgewährung auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter.
Diese Rechtsgrundsätze gelten entsprechend, wenn mehrere Gesellschafter an der GmbH beteiligt sind, von denen zumindest einer bei der Vereinbarung zwischen der GmbH und der ihm nahestehenden Person mitgewirkt hat.
Ist ein Gesellschafter über eine Muttergesellschaft an der GmbH beteiligt, gelten die Rechtsgrundsätze entsprechend, wenn er an dem Vertragsabschluss zwischen der GmbH und der ihm nahestehenden Person mitgewirkt hat.
Sachverhalte
In den drei vom BFH entschiedenen Sachverhalten lag jeweils
eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an eine einem Gesellschafter
nahestehende Person vor:
Im Fall II R 54/15 wur...