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Aktienhingabe und Aktienoptionsgewährung für Schlüsselmitarbeiter
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAG-70491 Die Gewährung von Aktien, GmbH-Anteilen oder Anwartschaftsrechten auf derartige unternehmerische Beteiligungen ist auch im Steuerrecht ein vielschichtiges Thema. Sowohl Erbschaftsteuer, Einkommensteuer als auch Sozialversicherung sind betroffen und können nebeneinander die Einkünfte der Empfänger der Beteiligungen schmälern.
Ausführlicher Beitrag s. .
Einkunftsart: Je nach Empfänger sind Einkünfte aus Arbeitslohn, Kapitaleinkünfte oder auch gewerbliche Einkünfte möglich. Naturgemäß werden Finanzamt und Sozialversicherungsträger auf Arbeitslohneinkünfte abzielen, die Empfänger dagegen Kapitaleinkünfte anstreben, um einkommensschwache Berechtigte sozialversicherungsfrei zu stellen sowie einkommensstarken die Besteuerung mit Abgeltungsteuer/Teileinkünfteverfahren statt progressiver Einkünfte zu ermöglichen.
Vom [i]BesteuerungszeitpunktBesteuerungszeitpunkt her erscheint die Sache auf den ersten Blick klar. In aller Regel (von bilanzierenden Empfängern einmal abgesehen) gilt das Zuflussprinzip und dort das Prinzip der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Gerade dieses zwingt aber bei realen Anteilen, die verbilligt gewährt werden, zur Anfangsbesteuerung, ...