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BFH | Rechtsschutz gegen ausländisches Amtshilfeersuchen
Auch bei Amtshilferegelungen zur Erteilung von Spontanauskünften sind die Grenzen des § 194 Abs. 3 AO für die Anfertigung von Kontrollmitteilungen zu beachten.
Die Klin., eine GmbH, war im Streitzeitraum Veranstalterin von Ferienhausaufenthalten, für die im Internet und in Katalogen geworben wurde. In Italien verfügte sie über einen Wohnungsbestand von ca. 4.500 bis 5.000 Einheiten. Mit den Eigentümern der Ferienwohnungen schloss sie – über mehrere in Italien ansässige Agenten – für die gesamte Saison Mietverträge ab. Die Zahlungen für bestimmte Nebenleistungen der Klin. (z. B. die Schlussreinigung) wurden von den Touristen nicht an die Klin., sondern unmittelbar an die Eigentümer geleistet. In einem Amtshilfeersuchen der italienischen [i]Rechtmäßigkeit einer Auskunft ist am EUAHiG und am DBA-Inhalt zu messen – keine Ausforschung „ins Blaue hinein“ Finanzverwaltung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZ...