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Einkommensteuer | Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
(1) Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach der Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG. (2) Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür i. d. R. nicht aus (Bezug: § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG).
Vor Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 war ein Verlust einer Kapitalforderung i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG im Bereich des Privatvermögens grundsätzlich steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Das hat sich mit Einführung der A...