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NWB BB 2/2018 S. 36

Elektromobilität: Steuervorteile auch für E-Bikes

Die Steuervorteile, die seit Anfang 2017 für Elektroautos als Firmenwagen gelten – etwa das kostenlose Aufladen –, gelten jetzt auch für E-Bikes. Die Regelungen gelten zunächst bis Ende 2020.