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Insolvenzanfechtung | Rückzahlung von Ausbildungsvergütung
Es besteht kein Anlass, eine Anfechtungssperre in Höhe des auf den Vergütungszeitraum entfallenden Existenzminimums zu erwägen, wenn die Rückforderung einer Ausbildungsvergütung im Wege der Insolvenzanfechtung (§ 131 Abs. 1 InsO) deshalb erfolgt, weil die Vergütung unter dem Druck einer drohenden Zwangsvollstreckung gezahlt wurde.
Das BAG führt aus, es sehe Druckzahlungen als inkongruent an (zuletzt NWB IAAAE-52214), weil der BGH dies in st. Rspr. tue (seit , BGHZ 136 S. 309) und der Gesetzgeber diese Rechtsprechung legitimiert habe, indem er sich bewusst dagegen entschieden habe, Deckungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung erlangt worden sind, und Druckzahlungen als kongruent anzusehen (vgl. BT-Drucks. 16/3844 S. 11; BT-Drucks. ...