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Umsatzsteuer | Personenbeförderung im Linienverkehr mit Schiffen ohne Zwischenhaltestellen
Eine Stadtrundfahrt mit Schiffen, bei der ein Wechsel der Fahrgäste aufgrund fehlender Zwischenhaltestellen regelmäßig nur an zwei Anlegern zu Beginn und am Ende der Rundfahrt stattfindet, stellt nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen keinen ermäßigt besteuerten Linienverkehr i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG dar.