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FG Hamburg 19.10.2017 2 K 57/17, NWB 4/2018 S. 162

Einkommensteuer | Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt

Nach dem gilt die Befreiung von der Verpflichtung zum Kapitalertragsteuereinbehalt auch in Fällen, in denen eine Personengesellschaft Gläubiger der Kapitalerträge ist.

Anmerkung:

Die Klägerin hatte eine Gewinnausschüttung zugunsten ihrer Alleingesellschafterin, einer GmbH & Co. KG, vorgenommen, ohne Kapitalertragsteuer einzubehalten. Das Finanzamt forderte die Kapitalertragsteuer gem. § 167 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG nach und berief sich vornehmlich darauf, dass Gläubiger der Kapitalerträge die Gesellschafter der GmbH & Co. KG seien und Personengesellschaften nicht in den Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift des § 44a Abs. 5 EStG fielen. Das FG Hamburg hingegen sah die Tatbestandsvoraussetzungen des § 44a Abs. 5 EStG für eine Abstandnahme vom Steuerabzug als erfüllt an. Die [i]Ronig, Kapitalertragsteuer (ab 2009), infoCenter NWB IAAAC-91606 Eigenschaft als sog. Dau...