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FG Münster 13.12.2017 7 K 572/16 F, NWB 4/2018 S. 160

Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten

Nach dem sind dauernde Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung vermieteter Grundstücke, die aufgrund einer vor dem errichteten Verfügung von Todes wegen geleistet werden, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Erbfall erst nach diesem Stichtag eingetreten ist.

Anmerkung:

Klägerin ist eine Erbengemeinschaft aus den Kindern des Verstorbenen, deren Vermögen im Wesentlichen aus vermietetem Grundbesitz besteht. Der 2012 verstorbene Erblasser und seine erste Ehefrau hatten die Kinder als Schlusserben bestimmt. Nach dem Tod der Mutter heiratete der Vater erneut. Für den Fall seines Vorversterbens S. 161hatte er seine Erben zur Zahlung eines monatlichen Betrags an seine zweite Ehefrau verpflichtet, die im Gegenzug auf sämtliche Pflichtteilsans...