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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 63

Pflegeaufwendungen und Kosten der Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastungen

Dr. Stephan Geserich

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAG-69687 Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit sind nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abziehbarkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Begünstigte Aufwendungen: [i]Aufwendungen allein aufgrund Alterns nicht außergewöhnlichBegünstigt sind sämtliche Mehraufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge einer krankheits- oder behinderungsbedingten Pflegebedürftigkeit sowie einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz entstehen. Hierzu zählen sowohl Kosten für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft und/oder die Inanspruchnahme von Pflegediensten, von Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege als auch von nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten.

Allerdings sind im Rahmen von § 33 EStG lediglich gegenüber der normalen Lebensführung entstehende Mehrkosten berücksichtigungsfähig. Damit sind insbesondere Kosten, die anfallen, weil der ältere Mensch nicht mehr (in vollem Umfang) für sich selbst sorgen kann, keine steuerlich zu berücksichtigenden außergewöhnlichen Belastungen. Das Altern als solches ist nicht außergewöhnlich.

Abzugsfähig [i]Keine Pauschalen sind nur Aufwendungen für tatsächlich e...